Stationäres und ambulantes Clearingverfahren gem. SGB VIII § 42 FF I.V.M. §§ 27,34

Einrichtungsübergreifend kann bei geflüchteten Jugendlichen ein stationäres oder ambulantes Clearingverfahren durchgeführt werden. Durch langjährige Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit können die Fachkräfte auf entsprechende Kompetenzen zurückgreifen. Im Clearingverfahren verschaffen sich die beteiligten Stellen Klarheit über das Alter, den Entwicklungs- und Bildungsstand und die Gesundheit des Kindes/Jugendlichen und stellen die Versorgung in den entsprechenden Bereichen sicher. Zunächst geht es um die Unterbringung und die Sicherung der physischen und psychischen Grundbedürfnisse. Hierzu zählen auch die medizinische Versorgung, pädagogische Angebote, die Vermittlung der deutschen Sprache und damit der Beginn des Zugangs zum Bildungssystem.